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Kennzeichenverlust

Was tun bei Kennzeichen-Verlust oder Diebstahl im Rhein-Sieg-Kreis?

Der Verlust oder Diebstahl von KFZ-Kennzeichen ist nicht nur ärgerlich — er kann auch riskant sein, weil Dritte die alten Kennzeichen für unerlaubte Zwecke (z. B. Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten) nutzen könnten. Deshalb gibt es klare Regelungen, wie in so einem Fall vorzugehen ist.

Zunächst gilt: Ohne gültige Kennzeichen darf nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Dabei ist es egal, ob sie verloren gegangen oder gestohlen worden sind — der nächste Schritt ist derselbe: Sie müssen neue Kennzeichen beantragen und das alte Kennzeichen wird gesperrt und für Fahndungszwecke ausgeschrieben.

 

1. Sofort handeln: Verlust oder Diebstahl melden

Wenn das Kennzeichen gestohlen wurde

Den Diebstahl schnellstmöglich bei der Polizei anzeigen.
Das ist wichtig, damit der Missbrauch des alten Kennzeichens nicht gegen Sie verwendet werden kann und die Polizei eine Fahndung auslösen kann.

Wenn das Kennzeichen verloren gegangen ist

Wenn das Kennzeichen verloren wurde (z. B. bei einem Wildunfall oder in der Waschanlage), muss keine Strafanzeige erstattet werden, dafür aber eine Versicherung an Eides statt abgegeben werden — das ist eine formale Erklärung, dass das Kennzeichen tatsächlich verloren gegangen ist.

2. Unterlagen vorbereiten

Bevor es zur Zulassungsstelle gehst, sollten alle relevanten Dokumente bereitliegen:

Personalausweis oder Reisepass

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Nachweis der letzten gültigen Hauptuntersuchung

Bei Verlust: Versicherung an Eides statt (wird beim StVA erstellt)

Bei Diebstahl: Polizeibericht

Falls noch vorhanden: das verbliebene Kennzeichen (falls z. B. nur eines verloren ging)

 

3. Termin beim Straßenverkehrsamt vereinbaren

Im Rhein-Sieg-Kreis ist der Besuch beim Straßenverkehrsamt nur nach Terminvereinbarung möglich. Das kannst du telefonisch, per E-Mail oder über die Online-Terminvergabe erledigt werden.

Zentrale Servicerufnummer: 02241 13-3939
E-Mail: strassenverkehrsamt@rhein-sieg-kreis.de

 

4. Vor Ort: Neues Kennzeichen beantragen

Beim Termin im Straßenverkehrsamt wird Folgendes erledigt:

✔ Erfassung der Unterlagen
✔ Prüfung durch die Zulassungsbehörde
✔ Sperrung des alten Kennzeichens
✔ Zuteilung eines neuen Kennzeichens

Das bisherige Kennzeichen wird nicht wieder vergeben — es wird für 30 Jahre gesperrt, damit niemand anderes damit Straftaten begeht.

Es ist auch möglich gleich ein Wunschkennzeichen zu beantragen, vorausgesetzt, es ist noch verfügbar.

 

5. Kosten und zusätzliche Ausgaben

Die Gebühren setzen sich üblicherweise wie folgt zusammen:

Gebühr für Umkennzeichnung / neue Kennzeichen bei Verlust/Diebstahl: etwa 30-40€

Wunschkennzeichen (optional): etwa 12€

Kennzeichen: etwa 10-20€

Insgesamt sollte mit einer Summe von etwa 50-90 € gerechnet werden – inklusive der Herstellung der Schilder und der amtlichen Gebühren.

 

Fahren ohne Kennzeichen? Unbedingt vermeiden!

Bis du neue Kennzeichen hast, darfst du dein Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Das Fahren ohne Kennzeichen wird als Ordnungswidrigkeit geahndet und kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

 

Fazit:

Wenn du im Rhein-Sieg-Kreis deine Kennzeichen verlierst oder sie gestohlen werden, läuft der Prozess nach einem klaren Muster ab:

Verlust/Diebstahl sofort melden – bei der Polizei (Diebstahl) oder beim StVA (Verlust)

Unterlagen zusammenstellen

Termin beim Straßenverkehrsamt vereinbaren

Beim Amt ein neues Kennzeichen beantragen

Mit guter Vorbereitung und passenden Dokumenten bekommt man in der Regel innerhalb weniger Tage ein neues Kennzeichen — wichtig ist vor allem die ordentliche Meldung und der Termin beim Straßenverkehrsamt. Mit der Beauftragung eines KFZ-Zulassungsdienstes kann man die Wartezeit für einen Termin umgehen. 

SU-Zulassung Berger ist Ihr freundlicher KFZ-Zulassungsdienst in Troisdorf und im Rhein-Sieg-Kreis. Wir kümmern uns um Ihre Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Kurzzeitkennzeichen und alle weiteren Zulassungsangelegenheiten. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns - jederzeit!

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